Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, … und Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird.
Gemäß Annex 1 der ICAO wird für Lizenzen und bestimmte Berechtigungen der Nachweis verlangt, dass die im Flugfunk verwendeten Sprachen in ausreichender Weise beherrscht werden, um sich auch in Situationen, welche nicht ausschließlich mit der Standardphraseologie beherrscht werden können, ausreichend verständigen zu können.
Note: Die Prüfung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
Als Gültigkeitsdauer werden für den Sprachlevel 4 – vier Jahre, für Level 5 – sechs Jahre und für den Level 6 – unbegrenzt vorgesehen.